In unserer Vorstellung ist der kommunale Konzern ein einziges Unternehmen. Unter dieser “Einheitsfiktion” gelten die gegenseitigen Lieferungen und Leistungen der Konzernbetriebe als “Binnenumsätze”. Die Konsequenz: Alle “Spuren”, die diese Umsätze in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung des Konzerns hinterlassen, müssen eliminiert werden. Das Grundrezept funktioniert ziemlich einfach: Von den in den Jahresabschlüssen der Betriebe ausgewiesenen Ausleihungen und sonstigen Forderungen, Rückstellungen, Sonderposten, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten werden diejenigen “weggelassen”, die auf Lieferungen und Leistungen mit anderen Konzernbetrieben beruhen. Das gleiche gilt für Aufwendungen und Erträge aus solchen Lieferungen und Leistungen.
Um die Sache transparent zu machen, betrachten wir die Konzernbeziehungen paarweise: Jeder Betrieb berichtet über seine Geschäftsbeziehungen zu allen anderen Betrieben und meldet jeweils, welche Beträge auf welchen Konten betroffen sind. Doppik al dente!® prüft für jedes Betriebspaar die Übereinstimmung. Stimmen in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung Soll und Haben überein (für die Ausleihungen, Rückstellungen, Sonderposten und Rechnungsabgrenzungsposten schauen wir noch ein bisschen genauer hin), so werden die Beträge durch Doppik al dente!® eliminiert.
Die Rezepte in diesem Abschnitt beschreiben bewährte Vorgehensweisen für die typischen Spezial- und Sonderfälle, in denen Soll und Haben differieren. In solchen Fällen stellen wir im Konzern mittels geeigneter Buchungen zunächst einen “Gleichstand” her.
Allerdings kann die Sache knifflig werden und Sie sollten unbedingt die folgenden Ratschläge für gutes Gelingen beherzigen:
- Grundlage sind die Meldungen der Betriebe. Der Betrieb A meldet uns beispielsweise auf der Position 176000 (“sonstige Forderungen”) eine Forderung von 10.000 Euro gegen den Betrieb B. Genau betrachtet, handelt es sich um eine “Davon-Meldung”: Die gesamten Forderungen auf der Position 176000 betragen vielleicht 328.463,50 Euro – dies erfahren wir über die Meldung zur Kommunalbilanz I. Davon betreffen 10.000 Euro die Beziehungen zum Betrieb B.
- Sofern gegenseitig “alles zu null aufgeht”, werden die gemeldeten Beträge (auf den gemeldeten Konzernkonten) eliminiert – also weggelassen. Wir brauchen in diesem Fall nichts weiter unternehmen.
Die Betriebe sollten allerdings nur das melden, was sie wirklich in ihren Jahresabschlüssen haben (und nicht das, was sie meinen, haben zu sollen). Denn weglassen können wir nur etwas, was wirklich da ist.
- Besteht kein Gleichstand, so stellen wir diesen durch geeignete Buchungen her. Beispielsweise hat Betrieb A eine wertberichtigte Forderung gemeldet.
In diesem Beispiel buchen wir die Wertberichtigung aus, da diese aus Konzernsicht nicht hätte stattfinden dürfen. Genauso häufig ist allerdings der Fall, dass wir etwas einbuchen, was aus Konzernsicht hätte gebucht werden müssen.
Selbstverständlich übertragen sich solche Buchungen – so wie wir es von Doppik al dente!® gewohnt sind – in die Bilanzen der Folgejahre.
- Das, was wir aus “Konzernsicht” aus- oder einbuchen, hat natürlich immer eine Soll- und eine Habenseite. Mindestens eine davon betrifft die Beziehungen zwischen den beiden Betrieben A und B. Dies “melden” wir, indem wir die betreffende Seite “gegen Betrieb A” bzw. “gegen Betrieb B” buchen (und damit in den Soll-Haben-Abgleich einbeziehen).
Wir können aber auch buchen, ohne zu “melden”: Buchen wir gegen “X” (also sozusagen gegen die “Außenwelt”), so wird die betreffende Seite unserer Buchung nicht in den Soll-Haben-Abgleich einbezogen. Dies tun wir beispielsweise dann, wenn wir etwas ausbuchen, was im Jahresabschluss des Betriebs zwar enthalten ist, was der Betrieb uns aber nicht gemeldet hat.