Die Kommunalbilanz I ist nichts anderes als die Aufsummierung der Bilanzdaten der zum Vollkonsolidierungskreis gehörenden Betriebe. Sie wird ergänzt durch die zusammengefasste Ergebnisrechnung und den zusammengefassten Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeiten-Spiegel. Das Zahlenwerk ist auf den gemeinsamen Konzern-Kontenplan (den "Positionenplan") zu kontieren.
Mehr Informationen zur Kommunalbilanz I
Zur Aufstellung des Gesamtabschlusses hat die Stadt Musterstadt ihre vollzukonsolidierenden Betriebe angewiesen, die Daten ihrer Jahresabschlüsse in einheitlicher Form zu melden.
Für die anzuliefernden “Reporting-Packages” legt sie eine definierte Excel-Tabellenstruktur fest. Für die Kontierung gibt sie den Betrieben den Konzern-Kontenplan (Positionenplan) vor.
Zur Erleichterung können die Betriebe die Daten ihrer Jahresabschlüsse bezogen auf ihre betrieblichen Konten melden.
In der Buchhaltung der Stadtwerke stehen auf dem Konto 284750 Rückstellungen von 3.714.333 Euro zu Buche. Darin enthalten ist eine Rückstellung für eine Deponie in Höhe von 1.800.000 Euro.
Der Positionenplan der Stadt sieht vor, dass die Rückstellungen für Deponien und Altlasten separat auszuweisen sind.
Um den Betrieben die Zuarbeit zum Gesamtabschluss so einfach wie möglich zu machen, akzeptiert die Stadt zur Meldung der betrieblichen Jahresabschlussdaten die Original-Auswertungen aus den jeweiligen Finanzverfahren der Betriebe. Sie schreibt lediglich vor, dass diese Auswertungen als Excel-Dateien zu übermitteln sind.
Die Stadtwerke setzen in ihrer Buchhaltung SAP ein. Der städtische Kurbetrieb nutzt DATEV.
Die Stadtwerke erstellen für ihren Jahresabschluss den Verbindlichkeitenspiegel manuell aus einer Auswertung der kreditorischen Offenen Posten sowie einer Aufstellung der verschiedenen Kreditverbindlichkeiten.
Die Aufbereitung ist bereits nach Bilanzausweis-Positionen zusammengefasst und enthält keinen Hinweis auf die einzelnen Sachkonten.
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Der Abfallwirtschaftsbetrieb erstellt sein Anlagengitter nach HGB. Hinsichtlich der Abschreibungen wird darin nur der Gesamtwert zum Ende des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Dies genügt nicht den Anforderungen des Gesamtabschlusses.
Das Abrechnungsverfahren des Abfallwirtschaftsbetriebs liefert aber einen vollständigen Anlagennachweis, der die Anlagen und ihre jährliche Wertentwicklung einzeln und mit allen Wert- und Abschreibungsbuchungen des Jahres ausweist.
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Der Sport- und Bäderbetrieb übermittelt die Daten seines testierten Jahresabschlusses. Zur allgemeinen Überraschung stellt sich heraus, dass aufgrund eines Übertragungsfehlers die Summe der gemeldeten Passivposten nicht der Bilanzsumme entspricht.
Ein rechnerisch falscher Jahresabschluss kann natürlich nicht Grundlage für den Gesamtabschluss sein.
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Eine Unstimmigkeit im testierten Jahresabschluss des Sport- und Bäderbetriebs: Für die Position “Grundstücke und Bauten” stimmt der Buchwert des Anlagenspiegels zum Jahresanfang nicht mit dem Saldo des Sachkontos zum Ende des Vorjahres überein.
Auch ein solcher rechnerischer Fehler kann für den Gesamtabschluss nicht akzeptiert werden.
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Der Sport- und Bäderbetrieb hat in seinem Jahresabschluss seine Forderungen um 543.244 Euro wertberichtigt. Der Forderungsspiegel wurde als unmittelbare Auswertung der Offenen Posten erstellt und weist die Forderungen daher in voller Höhe aus.
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Der Kommunalbetrieb hat die Jahresabschlussdaten aus seinem Finanzverfahren geliefert. Bei näherem Hinsehen stellt sich heraus, dass die gelieferten Daten nur näherungsweise, aber nicht in allen Einzelheiten dem testierten Jahresabschluss des Betriebs entsprechen.
Der Grund: Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden “freihändig” noch letzte Umgliederungen durchgeführt, die nicht in dem gelieferten Zahlenwerk enthalten sind.
Die Stadt Musterstadt hat zum 31.12. auf ihrem Sparkassenkonto einen negativen Saldo von 280.464,22 Euro. In ihrem Jahresabschluss wird dieser negative Saldo als Liquiditätskredit ausgewiesen.
Die Stadt meldet den negativen Betrag auf ihrem regulären Bankbestandskonto. Dieses ist im Positionenplan den liquiden Mitteln zugeordnet.
In der Kommunalbilanz II geht es um die Bilanzansätze der Vermögensgegenstände und Schulden der zum Vollkonsolidierungskreis gehörenden Betriebe. Diese können sich "aus Konzernsicht" anders darstellen als sie in den Jahresabschlüssen der Betriebe ausgewiesen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von "Anpassung von Ansatz und Bewertung".
Mehr Informationen zur Kommunalbilanz II und III
An der Fahrzeughalle des Rettungsdienstes ist ein Sturmschaden in Höhe von 25.000 Euro entstanden. Der Betrieb verschiebt die Beseitigung des Schadens auf das Folgejahr. Im folgenden Jahr wird die Reparatur durchgeführt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 27.328,22 Euro.
Der Betrieb ist aufgrund seiner Bilanzierungsrichtlinien nicht zu einer Rückstellung verpflichtet.
Die Reparaturkosten im Folgejahr betragen (nur) 23.244,22 Euro.
Die Stadtwerke Musterstadt haben in ihren Jahresabschluss Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von 2.533.567 Euro eingestellt. Dies ist das Ergebnis einer externen Bewertung nach HGB.
Im kommunalen Konzern sind die Rückstellungen hinsichtlich ihrer Abzinsung und der künftigen Einkommensentwicklung anders zu bewerten. Dasselbe Gutachten weist für die “Bewertung nach NKF” eine Rückstellung von 1.672.398 Euro aus.
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Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Informatik GmbH hat eine Programmanwendung zur Heizkostenoptimierung entwickelt. Der Betrieb hat die aufgewendeten Arbeitsstunden bewertet und in Höhe von 48.000 Euro als Software aktiviert. Die Abschreibung erfolgt über 8 Jahre.
Im kommunalen Konzern herrscht demgegenüber ein Ansatzverbot für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände.
Der Verkehrsbetrieb hat einen neuen Gelenkbus in Dienst gestellt. Zu den Anschaffungskosten von 400.000 Euro hat er einen Landeszuschuss von 90% erhalten. Die Zuwendung wurde unmittelbar von den Anschaffungskosten abgezogen; das Fahrzeug wurde im Anlagevermögen nur mit 10 Prozent aktiviert (Nettobilanzierung).
Die Abschreibung erfolgt ab Juli über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Auch die Abschreibungen weist der Betrieb nur bezogen auf den Nettowert aus.
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Die Stadtwerke beziehen am 15. August ein neues Verwaltungsgebäude. Sie aktivieren das Gebäude mit den Herstellkosten von 5.400.000 Euro. Gemäß handelsrechtlicher Gewohnheit schreiben sie das Wirtschaftsgut über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ab.
Im kommunalen Konzern werden Verwaltungsgebäude über 80 Jahre abgeschrieben.
Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke steht zum Beginn des kommunalen Konzerns mit einem Restbuchwert von 4.284.000 Euro in den Büchern. Die buchmäßige Rest-Nutzungsdauer beträgt 39 Jahre und 8 Monate.
Der Wert des Gebäudes liegt zu diesem Zeitpunkt bei 5.000.000 Euro. Dieser Zeitwert soll über eine Restnutzungsdauer von 69 Jahren und 8 Monaten abgeschrieben werden.
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In unserer Vorstellung ist der kommunale Konzern ein einziges Unternehmen. Unter dieser "Einheits-Fiktion" gelten die gegenseitigen Lieferungen und Leistungen der Konzern-Betriebe als "Binnenumsätze". Die Konsequenz: Alle "Spuren", die diese Umsätze in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung des Konzerns hinterlassen, müssen eliminiert werden.
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Ein Spezialthema in diesem Zusammenhang ist die Eliminierung von Zwischenergebnissen. Hierbei geht es um Vermögensgegenstände, die ein Konzernunternehmen (A) von einem anderen Konzernunternehmen (B) erwirbt. Das Unternehmen A wird solche Vermögensgegenstände in aller Regel mit ihren Anschaffungskosten aktivieren. Im Konzern sehen wir das allerdings anders:
Stadt und Stadtwerke melden unabhängig voneinander ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die aus ihrer Geschäftsbeziehung entstandenen Aufwendungen und Erträge des laufenden Jahres.
Für das laufende Jahr melden beide übereinstimmend insgesamt 12 Leistungsabrechnungen der Stadtwerke, von denen am Jahresende 3 noch nicht bezahlt sind. Die gemeldeten Beträge stimmen überein.
Stadt und Stadtwerke melden unabhängig voneinander ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die aus ihrer Geschäftsbeziehung entstandenen Aufwendungen und Erträge des laufenden Jahres.
Für das laufende Jahr melden die Stadtwerke 13 Rechnungen an die Stadt, von denen 4 noch nicht bezahlt sind. Die Stadt meldet 12 Rechnungen von den Stadtwerken, von denen sie 3 noch nicht bezahlt hat.
Die Nachforschung ergibt, dass die Stadt die Rechnung für die Beleuchtung des Weihnachtsmarktes erst im Folgejahr erfasst und ausgeglichen hat.
Für das laufende Jahr erwarten die Stadtwerke eine Gewerbesteuer-Zahlung von 2.544.723 Euro. Über diesen Betrag bilden sie in ihrem Jahresabschluss eine Rückstellung.
Die Stadt vereinnahmt die Gewerbesteuer erst mit der Bescheiderstellung, also im Folgejahr.
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Die Stadt hat eine Forderung von 18.260 Euro gegenüber dem Sport- und Bäderbetrieb. Da dieser die Forderung gerichtlich angefochten hat, hat die Stadt sie in ihrem Jahresabschluss um 90% wertberichtigt.
Der Sport- und Bäderbetrieb weist die entsprechende Verbindlichkeit in seinem Jahresabschluss gemäß dem Vorsichtsprinzip in voller Höhe aus.
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Die Stadtwerke Musterstadt beliefern die Schulen der Stadt mit Wasser. Auf den Wasserumsatz führen die Stadtwerke 7 % Umsatzsteuer ab. Da die Stadt selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, verbucht sie die Jahresabrechnung in voller Höhe als Aufwand.
Der Ertrag der Stadtwerke beträgt 40.000 Euro, der Aufwand der Stadt hingegen 42.800 Euro.
Die Stadtwerke Musterstadt beliefern die Stadt mit Wasser und Strom. Auf den Wasserumsatz führen sie 7 % Umsatzsteuer ab, auf die Stromrechnung 19 %.
Die Stadt meldet einen Aufwand aus Wasserbezug von 42.800 Euro und einen Aufwand aus Strombezug von 975.800 Euro.
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Die Stadt ist teilweise vorsteuerabzugsberechtigt, und zwar für den Anteil des Wasserverbrauchs, der auf ihren Marktbetrieb (BGA) entfällt. Dieser Anteil beträgt 4.000 Euro.
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Die Stadt verkauft ein Grundstück zum Buchwert von 10.000 Euro an das städtische Wohnungsbauunternehmen.
Das Grundstück wird zum Preis von 80.000 Euro verkauft.
Es handelt sich um ein Gebäude. Dieses wird zum Preis von 80.000 Euro verkauft. Das Wohnungsbauunternehmen schreibt das Gebäude über eine fiktive Restnutzungsdauer von 40 Jahren ab.
Die Kommunalbetriebsgesellschaft mbH hat für die Stadt eine Grillhütte gebaut und ihr hierfür die tatsächlichen Lohn- und Materialkosten von 25.000 Euro berechnet. Ein Gewinnaufschlag wurde nicht kalkuliert.
Die Grillhütte wurde bei der Stadt mit ihrem Anschaffungswert von 25.000 Euro aktiviert.
Die Selbstkosten des Betriebs (Materialeinsatz plus Lohnstunden) betrugen nur 10.000 Euro.
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Beim Verkauf der Grillhütte fielen 19% Umsatzsteuer an. Die Stadt hat den Bruttobetrag von 29.750 Euro (25.000 Euro plus Umsatzsteuer) aktiviert.
Die Stadtwerke fakturieren die Schmutzwassergebühren der Tarifkunden im Auftrag und für Rechnung des Abwasserbetriebs.
Unterjährig leisten die Stadtwerke an den Abwasserbetrieb vier Akonto-Zahlungen zu je 980.000,00 Euro. Zu Beginn Folgejahres erstellen sie eine Abrechnung über die tatsächlich eingenommenen Abwassergebühren. Den Spitzbetrag von 123.456 Euro weisen die Stadtwerke in ihrem Jahresabschluss als sonstige Verbindlichkeit aus. Diese wird im ersten Quartal des Folgejahres ausgeglichen.
Der Abwasserbetrieb weist den Ertrag aus den Gebühren anhand der tatsächlich überwiesenen Zahlung aus.
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Die Stadtwerke fakturieren die Schmutzwassergebühren der Tarifkunden für eigene Rechnung.
Sie weisen daher die Erträge in ihrer Ergebnisrechnung aus und buchen gleichzeitig entsprechende Aufwendungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Abwasserbetrieb.
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Die Stadt hat dem Abwasserbetrieb für die Erneuerung des Kanalnetzes einen Zuschuss von 1.000.000 Euro gewährt. Der Abwasserbetrieb hat den Zuschuss als Sonderposten passiviert und löst ihn über die Nutzungsdauer des erneuerten Kanalabschnitts von 50 Jahren – beginnend mit der Inbetriebnahme im Juli – auf.
Die Stadt hat den Zuschuss als aktive Rechnungsabgrenzung eingestellt und löst diese in 10 gleichen Jahresraten aufwandswirksam auf. Die Auflösung beginnt im Folgejahr der Gewährung des Zuschusses.
Die Stadt hat den Zuschuss sofort aufwandswirksam verbucht.
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Die Stadt hat den Zuschuss als immateriellen Vermögensgegenstand aktiviert und schreibt diesen in 10 gleichen Jahresraten ab. Die Abschreibung beginnt im Folgejahr der Gewährung des Zuschusses.
Das Land gewährt der Stadt einen Zuschuss für den Neubau einer Dreifach-Turnhalle in Höhe von 540.000 Euro.
Die Stadt hat ihre sportlichen Aufgaben vor Jahren rechtlich verselbstständigt. Sie leitet den Zuschuss an den Sport- und Bäderbetrieb weiter, wo er als Sonderposten passiviert wird. Der Sonderposten wird über 20 Jahre – beginnend mit der Inbetriebnahme der Dreifach-Turnhalle im Juli – aufgelöst.
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Die Stadt vereinnahmt den Zuschuss als Transfer-Ertrag. Sie gibt den Zuschuss an den Sport- und Bäderbetrieb weiter und bucht hierfür einen Transferaufwand.
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Der Sport- und Bäderbetrieb setzt den Zuschuss von den Anschaffungskosten der Turnhalle ab.
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Die Stadtwerke führen aus ihrem Jahresergebnis einen Betrag von 2.650.000 Euro an die Stadt ab. Die Überweisung erfolgt im Mai des Folgejahres.
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Aufgrund ihres festgestellten Jahresergebnisses stellen die Stadtwerke in ihren Jahresabschluss eine Steuerrückstellung von 2.265.000 Euro ein.
Die Stadt verschickt im Folgejahr einen Gewerbesteuerbescheid über 2.262.400 Euro. Zeitgleich verbucht sie diesen Betrag als Gewerbesteuer-Einnahme.
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Die Stadt hat dem Abwasserbetrieb 500.000 Euro geliehen. Bis zum Beginn des laufenden Jahres hat der Betrieb hierauf bereits ein Teilbetrag von 100.000 Euro getilgt. Im laufenden Jahr werden weitere 50.000 Euro getilgt.
In ihrem Jahresabschluss weist die Stadt die Ausleihung im Finanzanlagevermögen aus.
Der Abwasserbetrieb hat den Restbetrag von 350.000 Euro als Investitionskredit bilanziert. Im Verbindlichkeitenspiegel weist er entsprechend der Ratenfälligkeit 50.000 Euro kurzfristige, 200.000 Euro mittelfristige und 100.000 Euro langfristige Verbindlichkeiten aus.
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Die Regeln der Equity-Konsolidierung sind "im Normalfall" nicht besonders schwierig:
Mehr Informationen zur Equity-Konsolidierung
Die Stadt erwirbt eine Minderheitenbeteiligung von 20 Prozent am Regionalradio. Das Eigenkapital des Betriebs zum Erwerbszeitpunkt beläuft sich auf 190.000 Euro.
Die Stadt hat in ihrer Bilanz den Kaufpreis von 40.000 Euro als Buchwert angesetzt.
Die Stadt hat die Beteiligung mit dem Kaufpreis von 35.000 Euro als Buchwert in ihrer Bilanz angesetzt.
Die Stadt hält eine Minderheitenbeteiligung von 20 Prozent am Regionalradio. Der Buchwert der Beteiligung in der Bilanz der Stadt beträgt 35.000 Euro.
Das Regionalradio erwirtschaftet im laufenden Jahr einen Überschuss von 40.000 Euro, der der Gewinnrücklage des Betriebs zugeführt wird.
Neben dem Überschuss von 40.000 Euro gibt es beim Regionalradio erfolgsneutrale Wertpapierverluste (nach den NKF-Bewertungsvorschriften) in Höhe von 4.000 Euro.
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Der Überschuss von 40.000 Euro wird zu einem Viertel an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Rest wird der Gewinnrücklage des Betriebs zugeführt.
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Die Stadt hält eine Minderheitenbeteiligung von 20 Prozent am Regionalradio. Der Buchwert der Beteiligung in der Bilanz der Stadt beträgt 35.000 Euro.
Im laufenden Jahr kommt es beim Regionalradio zu einem Verlust von 180.000 Euro.
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