Die Stadt ist teilweise vorsteuerabzugsberechtigt, und zwar für den Anteil des Wasserverbrauchs, der auf ihren Marktbetrieb (BGA) entfällt. Dieser Anteil beträgt 4.000 Euro.
Die Stadt ist teilweise vorsteuerabzugsberechtigt, und zwar für den Anteil des Wasserverbrauchs, der auf ihren Marktbetrieb (BGA) entfällt. Dieser Anteil beträgt 4.000 Euro.